Mitgliederversammlung der KPV

26.02.2007

Mitgliederversammlung der KPV

In einer Koalition muß man Kompromisse eingehen, wenn man gemeinsam die politische Gestaltungsmöglichkeit nutzen möchte. Dies machte der parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium NRW Manfred Palmen in einer Mitgliederversammlung der „Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU (KPV)“ in Neuss deutlich. So ist es nicht verwunderlich, dass in dem Referentenentwurf zur Reform der Kommunalverfassung und zum Kommunalwahlrecht sowohl CDU als auch die FDP versuchten, ihre Schwerpunkte in den Koalitionsverhandlungen festzuschreiben.

Eine größere Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger steht im Mittelpunkt der neuen Landesgesetze. So soll man sich zukünftig bereits in einem Wahlgang entscheiden müssen, wer Bürgermeister bzw. Landrat werden soll. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass sich das Wahlverhalten der Wähler durch dieses, für NRW neue Verfahren, nicht geändert hat. Neu ist der „Ratsbürgerentscheid“. Mit einer 2/3- Mehrheit kann der Rat beschließen, dass die Bürgerinnen und Bürger über ein Vorhaben der Kommune entscheiden kann.

Viel diskutiert wurde die Entkoppelung der Wahl der Bürgermeister bzw. Landräte von den Kommunalwahlen. „Die etablierten Parteien fürchten sicher, dass nun unabhängige Persönlichkeiten an die Spitzen der Verwaltungen gewählt werden könnten,“ teilt der KPV- Kreisvorsitzender Wolfgang Horst die Meinung Vieler,“ dies kann der Fall werden, wenn die Parteien keine in der Bevölkerung angesehenen Kandidaten aufstellt!“ Nicht glücklich ist die

KPV mit einer Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamte auf 6 Jahre. Diese Amtszeit steht im

Widerspruch von zahlreichen seit 1988 gefaßten CDU- Parteibeschlüssen, die eine längere Amtszeit gefordert haben. Das Gesetzeswerk des Landes sieht auch vor, dass die Altersgrenze der Hauptverwaltungsbeamte aufgehoben wird. D.h., dass auch ein Kandidat z.B., der über 70

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Jahre alt ist, das Amt eines Bürgermeisters besetzen kann.

Heftig wird derzeitig die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen diskutiert. Auf Drängen der „Freien Demokraten“ soll der § 107 der Gemeindeordnung wieder auf die Formulierung des Jahres 1994 zurückgeführt werden. Danach war die wirtschaftliche Betätigung einer Kommune nur zulässig, wenn es „dringende öffentliche Belange betrifft und die Wirtschaft die Leistung nicht erbringen kann“. Dies soll zu einer Stärkung der mittelständigen Industrie führen.

Die anschließende sachlich geführte Diskussion hat gezeigt, dass die vorgesehenen Änderungen der Kommunalverfassung und des Kommunalwahlgesetzes letztendlich ein Kompromiss ist, der eine Regierungsfähigkeit von CDU und FDP gewährleistet. „Die CDU darf jedoch nicht ihre Identität verlieren“, mahnt der KPV- Kreisvorsitzende Wolfgang Horst. Er fordert im Rechenschaftsbericht seine Partei auf, parteiintern Geschlossenheit zu zeigen. Bereits jetzt sollte man überlegen, auch unter dem Aspekt des Generationenwechsels, ob man Persönlichkeiten zur Resignation oder Aufgabe eines Amtes zwingt bzw. bewegt. So könnten bei der nächsten Wahl wichtige Stimmen verloren gehen.