Gemeinsame Veranstaltung von CDA und Senioren Union

Prof. Jutta Stüsgen refererierte zu Minijobs & Altersarmut

28.05.2019

Prof. Jutta Stüsgen refererierte zu Minijobs & Altersarmut

Frau Prof. Jutta Stüsgen, Steuerberaterin aus Neuss, kam auf Einladung der CDA-Kreisvorsitzenden Angelika Zelleröhr und der Kreisvorsitzenden der Kreis-Senioren-Union, Ursel Meis,  und referierte vor einem großen Publikum über das Thema 450,00 € Minijob/Altersarmut.

Sie berichtet, dass seit dem 1. Januar 2013 bei einer geringfügigen Beschäftigung bis zu 450,-- € im Monat dazu verdient werden darf.

Bleibt der Verdienst darunter, fallen für den Arbeitnehmer keinerlei Steuern oder Abgaben an. Der vom Arbeitgeber bezahlte Lohn wandert ohne Abstriche in die eigene Tasche. Deshalb müssen Minijobs auch nicht bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Zugleich haben geringfügig Beschäftigte die gleichen Rechte wie regulär Beschäftigte. Dazu gehören auch Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Des Weiteren erklärt Frau Prof. Stüsgen, dass für den Minijobber der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 8,84 € pro Stunde beträgt.

Seit Januar 2013 gilt auch für Minijobs grundsätzlich die Rentenversicherungspflicht. Damit zahlen sie 3,7 Prozent des Gehalts in die Rentenkasse und erhalten im Gegenzug volle Ansprüche auf die Leistungen der Rentenversicherung. Minijobber dürfen sogar riestern. Es kann aber auch eine Freistellung beantragt werden. Die Freistellung wird sich jedoch im Rentenalter als äußerst ungünstig erweisen.

Nach einem umfangreichen Vortrag gab es sehr viele Fragen aus dem Publikum, die von Frau Prof. Stüsgen sehr detailliert beantwortet wurden. 

Die Vorsitzenden bedankten sich bei Frau Prof. Stüsgen herzlich. Sie versprach, sollten noch weitere Fragen aufkommen, diese gerne zu beantworten und bei Bedarf auch noch einmal persönlich auf Einladung zu referieren.