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Newsletter 01/2020 der Senioren Union Deutschlands

31.01.2020

 

Senioren-Union der CDU Deutschlands
Aufnahme des Konrad-Adenauer-Hauses bei Nacht

Newsletter 01/2020 der Senioren-Union

Die Ausgabe 01/2020 des Newsletters hält die folgenden Themen für Sie bereit:

Inhaltsverzeichnis
  1. Debatte der Vereinigungen zum neuen CDU Grundsatzprogramm
  2. Organspenden: Mehrheit im Bundestag für die Entscheidungslösung
  3. Bundestag zu Arzneimittelrückständen in Trinkwasser
  4. Forderung von befristetem Exportverbot bei Lieferengpässen von Medikamenten
  5. Senioren zahlen weniger Sozialbeiträge auf ihre Betriebsrente
  6. Mehrheit der Deutschen für Tempolimit
  7. Neuverteilung der Maklerkosten
  8. Ausschreibung Bernhard-Vogel-Bildungspreis

Debatte der Vereinigungen zum neuen CDU Grundsatzprogramm

Motto: „Neun Blickwinkel, ein Ziel: Freiheit und Verantwortung verbinden.“, so stand es am 14. Januar  2020 auf der großen Rückwand im Konrad-Adenauer-Haus bei der Debatte zum neuen CDU-Grundsatzprogramm. Die neun Vereinigungen und Sonderorganisationen der CDU hatten zu einem Trialog geladen: Neun Gäste in drei Gesprächsrunden.

„Die Gesellschaft ist im Wandel. Und wir müssen Antworten auf diesen Wandel geben“, begrüßt CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak die Gäste. „Wenn man ein ausbalanciertes Verhältnis zwischen Freiheit und Verantwortung bekommen will, muss man von unterschiedlichen Seiten aus diskutieren“, so Ziemiak.
Das Veranstaltungsformat war neu und innovativ: Die Gesprächsgruppen werden per Los gebildet. Die Debatte selbst folgt bekannten TV-Mustern: Auf einem Monitor erschienen neun Themenfelder. Die Gruppe auf der Bühne entschied sich jeweils im Moment für ihr Thema. Im Zufallsverfahren wurde dann aus drei Thesen zum Thema eine ausgewählt.

Thema 1: Soziale Sicherheit

Die These dazu: Unser heutiges Rentensystem ist an seine Grenzen gestoßen. Wir können keine gesetzliche Rente mehr garantieren.

Das sieht Pascal Redding von der Jungen Union ähnlich. Er will „das Rentensystem wieder auf finanzierbare Füße stellen.“ Dazu zähle auch eine Dynamisierung des Renteneintrittsalters. Aus Sicht der Jüngeren fordert er ein Ende der Umverteilung.

Jana Schimke von der Mittelstandsvereinigung hält dagegen, dass das deutsche Rentensystem immer noch als „gut und gerecht“ angesehen werde. Doch auch sie wirbt auch für mehr Eigenverantwortung. „Freiheit und Verantwortung bildet sich in unserem Drei-Säulen-Modell aus Rente, privater Vorsorge und Betriebsrente sehr gut ab“, sagt Schimke.

Für die KPV verteidigt auch Christian Haase die gesetzliche Rente als Basisversorgung. Eine Abschaffung des staatlichen Systems einer „Pflichtrente“ für Angestellte lehnt er ab. Stattdessen will er Kindererziehung besser absichern – ohne schon ein fertiges Konzept zu haben.

„Die Menschen müssen sich abgesichert fühlen“, wird auch in der Debatte gefordert. Gerade bei Geringverdienern sei „der Staat in der Pflicht“, einen sozialen Ausgleich zu bieten, sagt eine Zuhörerin. Gerechtigkeit müsse auch aus Sicht der Beitragszahler bewertet werden, wünscht ein anderer Teilnehmer.

Thema 2: Wertebasiertes Zusammenleben

Die These dazu: Wir müssen dafür sorgen, dass sich die Menschen wieder als Solidargemeinschaft fühlen.

Egon Primas von der OMV sieht die These kritisch: „Wenn es uns wirklich so schlecht ginge, in Deutschland, dann wollten nicht so viele zu uns.“ Er will Gemeinschaftsbildung vor allem über den Sport. Kritik übt er an den anonymisierten Debatten.
Dagmar König von der CDA stellt fest: Die Gemeinschaft stehe für den Einzelnen ein. „Solidarität und Gerechtigkeit gehören zusammen.“ Dafür stehe das C in CDU. „Der Mensch steht im Mittelpunkt.“

Christian Meissner will auch den Begriff der Nation gestärkt wissen. Der Bundesgeschäftsführer des EAK betont, dabei gehe es immer auch um „Identität“. Über die Festsetzung der zentralen Identität werde der Zusammenhalt am Ende definiert. Es gehe darum, „wo ist die Schnittmenge, in der wir zusammenkommen?“ 

Die Einführung eines sozialen oder militärischen Pflichtjahres bestimmt die anschließende kontroverse Debatte. Das würde den Zusammenhalt stärken, so eine Aussage. Meißner verweist auf bestehende Freiwilligendienste als positive Beispiele. „Man kann Solidarität nichts verordnen, man kann sie aber vorleben“, kommentiert Dagmar König.

Thema 3: Freiheit und Verantwortung über Generationen hinweg

Die These dazu: Ehe und Familie sind die wichtigste Keimzelle unseres Zusammenlebens – wir müssen aber auch für neue, zeitlich begrenzte Beziehungen offen sein.

Eine Wertebestimmung fordert dazu Prof. Dr. Otto Wulff für die Senioren-Union. „Die Familie hat in der Menschheitsgeschichte immer die größte Stabilität entfaltet“, stellt er fest. Sowohl Wulff als auch Sebastian Mathes vom RCDS sehen in einer Ehe von Mann und Frau mit Kindern das Idealbild der Familie. Wer das grundsätzlich in Frage stelle, „fährt die Gesellschaft gegen die Wand“.

Wulff fordert aber auch „echte Solidarität am Menschen“, gerade auch für die Familien, die nicht im traditionellen Sinn intakt sind, z. B. bei Alleinerziehenden. Mathes sieht das ähnlich: „Die Familie ist und bleibt das Fundament der Gesellschaft.“ Sie bleibe stabilisierender Faktor.

„Familie ist überall da, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen“, sagt dagegen Anja Wagner-Scheid von der Frauen Union. Sie betont den Schutz von Ehe und Familie, sagt aber auch: „Familie ist mehr als die Partnerschaft zwischen Mann und Frau.“

Auch die anschließende Debatte wird kontrovers geführt. Man müsse Familien großzügiger sehen, fordert ein Teilnehmer. „Wir dürfen unseren Horizont nicht zu eng denken. Der Keim ist Mutter und Vater“, aber es gebe heute mehr.

„Jeder, der das heute Abend erlebt hat, hat eine gutes Stück der Bandbreite unserer Partei erlebt“, so CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak zum Abschluss. „Unsere Aufgabe als CDU muss sein, für alle eine Antwort zu haben. Wir sind keine Klientelpartei.“

Mit dem Trialog endet die zweite Etappe zum CDU-Grundsatzprogramm. Nach der Sammlung der Fragen 2018 und der Anregungen 2019 geht es jetzt an die Textarbeit. Alle Beiträge fließen in einen ersten Entwurf ein. Im Sommer 2020 soll dieser Entwurf im mit CDU-Mitgliedern und mit Experten diskutiert werden. Auf dem 33. Parteitag im Dezember wird das neue Grundsatzprogramm dann verabschiedet.

Organspenden: Mehrheit im Bundestag für die Entscheidungslösung

Nach jahrelangen Diskussionen über die Organspendenpraxis und vor dem Hintergrund des eklatanten Mangels an Spenderorganen hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Januar 2020, die gesetzliche Grundlage geändert. In einer fraktionsoffenen namentlichen Abstimmung stimmten 432 Abgeordnete in dritter Beratung für die sogenannte Entscheidungslösung, die eine Gruppe von 194 Abgeordneten um Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) und Karin Maag (CDU/CSU) vorgeschlagen hatte (19/11087). 200 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 37 Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten für diesen Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zuvor 382 Abgeordnete gestimmt. 261 votierten dagegen, es gab 28 Enthaltungen.

Den konkurrierenden Gesetzentwurf der Gruppe von 226 Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU/CSU) und Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz (19/11096) stimmten in zweiter Beratung 292 Abgeordnete zu, 379 votierten dagegen, es gab drei Enthaltungen. Da dieser Entwurf keine Mehrheit erhalten hatte, entfiel die dritte Beratung und Schlussabstimmung. Der Gesundheitsausschuss hatte empfohlen, im Plenum zu beiden Gesetzentwürfen und zu einem Antrag der AfD (19/11124) einen Beschluss zu fassen (19/16214). Die Reform soll mit Rücksicht auf die notwendigen Vorbereitungen zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.

Bundesweites Online-Register geplant Damit wurde beschlossen, dass die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende künftig auch in Ausweisstellen möglich ist. Ferner ist vorgesehen, dass die Hausärzte ihre Patienten regelmäßig zur Eintragung in das zu errichtende Online-Register ermutigen sollten. Bürger sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Dazu soll ein bundesweites Online-Register eingerichtet werden.

Bei der unterlegenen Widerspruchsregelung sollte jeder Bürger als möglicher Organspender gelten, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Wenn zugleich auch den nächsten Angehörigen kein entgegenstehender Wille (mündlich oder schriftlich) bekannt gewesen wäre, hätte die Organentnahme als zulässig gegolten.

Die beiden Gesetzentwürfe wurden jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt. Die Abgeordneten forderten, mit der Koordinierung und Vermittlung der Organe eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution zu betreuen, um das aus ihrer Sicht verbreitete Misstrauen in das jetzige System abzubauen. Über den Antrag wurde nach dem Mehrheitsvotum zugunsten der Entscheidungsregelung nicht mehr abgestimmt.

Organentnahme ohne Zustimmung nicht zulässig in Deutschland gilt bereits seit 2012 die Entscheidungslösung, die nunmehr auch Grundlage der Reform sein soll. Ohne Zustimmung der betreffenden Person zu Lebzeiten ist eine Organentnahme nicht zulässig. In manchen anderen europäischen Ländern, wo die Zahl der Organspender höher ist als in Deutschland, gilt die Widerspruchslösung.

Effektivere Organspendenpraxis als Ziel Der Bundestag hat Anfang 2019 bereits eine Strukturreform bei der Organspende beschlossen. Die Neuregelung zielt darauf ab, mit veränderten Abläufen und Vorschriften die Organspendenpraxis effektiver zu gestalten. So wurde in Entnahmekrankenhäusern die Rolle der Transplantationsbeauftragten gestärkt. Die Kliniken bekommen außerdem mehr Geld für den gesamten Prozessablauf einer Organspende und erhalten einen Zuschlag dafür, dass ihre Infrastruktur besonders in Anspruch genommen wird.

Kleinere Entnahmekliniken erhalten Unterstützung durch einschlägig qualifizierte Fachärzte. Eine Rufbereitschaft sorgt dafür, dass jederzeit Fachmediziner zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) zur Verfügung stehen, der sogenannte Hirntod ist Voraussetzung für jede postmortale Organspende.

In der abschließenden Beratung meldeten sich zahlreiche Abgeordnete zur Wort und warben für ihre Position, einige schilderten persönliche Erlebnisse. Insgesamt durften 24 Redner jeweils fünf Minuten lang ihre Ansicht darlegen, andere Abgeordnete konnten ihre Reden zu Protokoll geben.

„Kultur der Organspende“

Als letzter Redner warb auch Minister Jens Spahn (CDU/CSU) für die doppelte Widerspruchsregelung und hob heraus, dass ungeachtet der Entscheidung des Parlaments eine intensive gesellschaftliche Debatte über Organspenden in Gang gekommen sei. Dies zeige den Betroffenen, dass sie nicht vergessen würden und ihr Leid gesehen werde. Spahn räumte ein, das von ihm vertretene Konzept sei kein Allheilmittel, keine Wunderwaffe und werde nicht alle Problem lösen. Auch das in beiden Konzepten vorgesehen Online-Register werde nicht alle Problem lösen. Nötig sei eine Kombination mehrerer Initiativen.

Die Widerspruchslösung befördere eine Kultur der Organspende. Dabei gehe es auch um die Selbstbestimmung und Freiheit der schwer kranken Patienten. Spahn erinnerte daran, dass er selbst früher Anhänger der Entscheidungslösung gewesen sei, aber gesehen habe, dass sich damit die dramatische Lage nicht ändere.

Quelle: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw03-de-transplantationsgesetz-674682


30 Jahre Senioren Union

Bundestag zu Arzneimittelrückständen in Trinkwasser

Im Auftrag des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) seinen Bericht über Arzneimittelrückstände in Trinkwasser und Gewässern (19/16430) vorgelegt. Hintergrund ist der seit Jahren zunehmende Verbrauch von Arzneimitteln. Ausgeschieden gelangen diese, stark verdünnt, wieder in Grundwasser und Gewässer. Dort bauen sich manche der Stoffe nur langsam ab, „können in der Umwelt akkumulieren" und über den Nahrungskreislauf oder das Trinkwasser wieder in den Körper gelangen, heißt es in dem Bericht.

Es gebe „noch große Wissenslücken über Vorkommen und Wirkungen von Arzneimittelrückständen in der Umwelt", heißt es im Vorwort. Ein flächendeckendes Monitoring der Mikroverunreinigungen im Wasser und deren Wirkungen fehle. Beim Genuss von Trinkwasser sei derzeit nichts zu befürchten, aber aus Laborversuchen und ersten Felduntersuchungen gebe es „interpretationsbedürftige Hinweise, dass Gewässerökosysteme durch Arzneimittelrückstände in Kombination mit anderen Mikroverunreinigungen beeinträchtigt werden" können. Der Bericht sei eine Bestandsaufnahme zu Mengen, Konzentrationen und Trends von Arzneimittelreststoffen im Wasser sowie zu vorhandenen Hinweisen, Indizien und Evidenzen für negative Wirkungen. Auch beinhalte er Kapitel zu den Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt sowie zum Vorsorgeprinzip und gesellschaftlichen Zielkonflikten zwischen Gesundheit, Tierwohl und Umweltschutz. Abschließend behandelt werden die Themen Strategien und Maßnahmen zur Verringerung der Risiken durch Arzneimittelrückstände ohne das bestehende Niveau des Gesundheitsschutzes abzusenken.

Zentrale Erkenntnisse seien, dass insgesamt deutlich mehr Human- als Tierarzneimittel verbraucht werden. Jedoch sei in Bezug auf Tierarzneimittel die Datenlage unzureichend, heißt es im Bericht. In Böden, Oberflächengewässern und insbesondere in Kläranlagenabflüssen seien Arzneimittelrückstände in Konzentrationen von bis zu 10 µg/l, in Einzelfällen aber auch deutlich darüber gefunden worden. In einem Kläranlagenzulauf sei der Spitzenwert von 492 µg/l für das Schmerzmittel Paracetamol gemessen worden. In den Oberflächengewässern, in die Kläranlagen einleiten, finde sich meist eine um mindestens die Hälfte verringerte Konzentrationen. In einigen Regionen, wie dem hessischen Ried und in Teilen Berlins bestehe Handlungsbedarf, weil Grenzwerte überschritten wurden.

In Bezug auf die Auswirkungen gebe es „aktuell keine Hinweise für eine akute oder chronische Gesundheitsgefährdung" von Menschen durch Arzneistoffe im Trinkwasser. Tendenziell könnten Mikroverunreinigungen durch Arzneimittelrückstände zunehmen, sodass eine besondere Wachsamkeit bei Risikogruppen wie ungeborenem Leben, Kleinkindern, Heranwachsenden sowie älteren Menschen geboten sei. In Oberflächengewässern fänden sich deutlich höhere Konzentrationen von Arzneimittelrückständen als im Trinkwasser. 33 Prozent der Humanarzneistoffe und 45 Prozent der Tierarzneimittel besäßen eine hohe Ökotoxizität. Mögliche Schäden seien beispielsweise Beeinträchtigungen des Stoffwechsels, der Fortpflanzungsfähigkeit und des Wachstums, aber auch Verhaltensänderungen und im Extremfall der Tod von Organismen. Dadurch, dass die Gefährdungsabschätzung für tierische Organismen und Lebensgemeinschaften mit computergestützten Modellen geschehe, seien diese jedoch "mit Unsicherheiten behaftet", heißt es in dem Bericht weiter.

Quelle: www.bundestag.de/hib Stand 28.01.2020

Forderung von befristetem Exportverbot bei Lieferengpässen von Medikamenten

Helge Benda, Stellvertretender Bundesvorsitzender der Senioren-Union der CDU und Landesvorsitzender der Senioren-Union Nordrhein-Westfalen fordert schärfere Regelungen des Bundes zur Eindämmung der  zunehmenden Lieferengpässe bei Medikamenten. „Es ist ein Skandal, dass inzwischen sogar Krebstherapien unterbrochen oder verschoben werden müssen, weil Medikamente nicht lieferbar sind“, kritisierte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Helge Benda, am Freitag in Berlin.

Nach Angaben von Apothekerverbänden sind bis zu 260 Arzneimittel - vor allem Schmerzmittel, Blutdrucksenker, Säureblocker und Antidepressiva - zeitweise von Lieferengpässen betroffen. Benda sprach sich für ein zentrales Melderegister bei Nichtlieferbarkeit von Arzneimitteln aus. Zudem müsse in Notfällen ein befristetes Exportverbot für versorgungsrelevante Arzneimittel gelten. Außerdem regte Benda an, die Lagerreserve für Medikamente von bisher 14 Tagen im Großhandel und vier Wochen in Kliniken auszuweiten.

Benda forderte zusätzliche Anreize für Pharmaunternehmen, um wichtige Grundstoffe für Medikamente möglichst wieder in Europa - und nicht wie derzeit zu 90 Prozent in China und Indien - herzustellen. „Viele Senioren sind auf die regelmäßige Versorgung mit wirksamen Medikamenten angewiesen. Hier muss schnell gehandelt werden, um den Menschen zu helfen.“

Helge Benda,
Stellvertretender Bundesvorsitzender / Landesvorsitzender der Senioren-Union Nordrhein-Westfalen

Senioren zahlen weniger Sozialbeiträge auf ihre Betriebsrente

Die Senioren-Union begrüßt die schnelle Entlastung von Millionen Betriebsrentnern von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Seit Januar 2020 gilt ein Freibetrag von monatlich 159 Euro für die Krankenkassenbeiträge. Erst ab dieser Höhe werden dann überhaupt Beiträge auf die Betriebsrente fällig. Bisher sind nur Empfänger von Betriebsrenten befreit, wenn die Betriebsrente insgesamt maximal 159 Euro beträgt. Seit Januar gilt der Freibetrag von 159 Euro auch für höhere Betriebsrenten. Erst danach müssen 14,6 Prozent Krankenkassenbeiträge (Arbeitgeber- plus Arbeitnehmeranteil) sowie 3,05 Prozent Pflegeversicherung sowie der Zusatzbeitrag zur Krankenkasse gezahlt werden. Bezieher von Betriebsrenten ab einer Höhe von 159 Euro erhalten damit eine Entlastung von 300 Euro pro Jahr.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) konnte sich in seinem Gesetzesvorstoß allerdings nicht mit der Absicht durchsetzen, die 2004 eingeführte Doppelverbeitragung der Betriebsrente sowie von Direktversicherungen abzuschaffen. In diesem Fall hätten Betriebsrentner nur den Arbeitnehmeranteil zur Krankenkasse tragen müssen. Das hätte zu Einnahmeverlusten der Krankenkassen von rund drei Milliarden Euro jährlich geführt. Die Senioren-Union und der letzte CDU-Bundesparteitag hatten eine entsprechende weitergehende Beitragssenkung befürwortet.

Die Betriebsrente gewinnt aus Sicht der Bundesregierung als zweite tragende Säule einer sozialstaatlichen Alterssicherung neben der Rente wachsende Bedeutung. Bislang sind die Anwartschaften allerdings ungleich verteilt: Großbetriebe verfügen häufiger als kleine Unternehmen über eine Betriebsrente - in Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitern sorgen nur 44 Prozent der Arbeitnehmer in dieser Form fürs Alter vor. Auch Frauen verfügen häufig über geringere Leistungen. In Ostdeutschland ist die Betriebsrente weitgehend unbekannt. Immer häufiger werden arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten zudem über Entgeltumwandlungen nur noch von Arbeitnehmern finanziert.


Zukunft braucht Erfahrung

Mehrheit der Deutschen für Tempolimit

Die große Koalition will erneut über ein Tempolimit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen diskutieren. Der ADAC gibt seine ablehnende Haltung auf, während die Autoindustrie an ihrem Nein festhält.

Im Vorfeld des 58. Verkehrsgerichtstags in Goslar (29. bis 31. Januar 2020) kam zusätzlich Bewegung in die Debatte: Der ADAC, mit gut 21 Millionen Mitgliedern der größte Automobilclub Deutschlands, rückt von seiner jahrzehntelangen ablehnenden Haltung gegenüber einem Tempolimit ab. Die Autoindustrie hält derweil an ihrem Nein zu einem generellen Tempolimit auf deutschen Autobahnen fest. Die Haltung sei unverändert, sagte ein Sprecher des Verbands der Automobilindustrie (VDA) und verwies dabei auf eine Mitteilung aus dem Dezember 2019.

Ein Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen ist unabdingbar, soll die Schadstoffbelastung im Verkehrssektor endlich deutlich sinken. Zu diesem Schluss kommt die im Dezember 2019 öffentlich gewordene Studie des Umweltbundesamtes, die laut „Süddeutscher Zeitung" bereits im Juni 2019 erstellt worden war. Zu dieser Studie gehören auch zahlreiche weitere Maßnahmen wie die Erhöhung der Steuer auf Benzin und Diesel und der Lkw-Maut.
 
Der Rückenwind aus der Bevölkerung für ein allgemeines Tempolimit auf deutschen Autobahnen scheint so stark zu sein wie selten zuvor: Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Targobank hat im Juni 2019 ergeben, dass inzwischen 57 Prozent der Deutschen für ein Tempolimit auf Autobahnen seien.

Es ist gut, wenn über ein Tempolimit auf Autobahnen diskutiert wird. Es ist aber auch sehr wichtig über ein Tempolimit von 80 km/h auf Landstraßen zu diskutieren, denn auf unseren Landstraßen ereignen sich sehr viele Unfälle mit dramatischen Folgen wegen unangemessener und zu hoher Geschwindigkeit. Auch hier raten Experten zu einer Anpassung des Tempolimits.

Rainer Hajek,
Landesvorsitzender der Senioren-Union Niedersachsen

Neuverteilung der Maklerkosten

Auf grundsätzliche Zustimmung der Sachverständigen traf der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (19/15827) in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Die acht Experten aus Praxis und Rechtswissenschaft sahen übereinstimmend Regelungsbedarf, bewerteten einzelne Aspekte aber auch kritisch. Die Abgeordneten waren vor allem an der Meinung der Sachverständigen bezüglich Transparenz und Rechtssicherheit des Gesetzesvorhabens interessiert und fragten nach Details zum Bestellerprinzip, zur Doppeltätigkeit von Maklern sowie zu deren Bezahlung und Ausbildung.

Wie es in dem Entwurf heißt, wird die Bildung von Wohneigentum auch durch hohe Erwerbsnebenkosten erschwert, die zumeist aus Eigenkapital geleistet werden müssen. Auf den Kostenfaktor der Maklerprovision hätten Kaufinteressenten dabei häufig keinerlei Einfluss. Daher zielen die Änderungen im Maklerrecht darauf ab, durch bundesweit einheitliche, verbindliche Regelungen die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zu erhöhen und die Käufer vor der Ausnutzung einer faktischen Zwangslage zu schützen. Unter anderem soll verhindert werden, dass Maklerkosten, die vom Verkäufer verursacht wurden und vor allem in seinem Interesse angefallen sind, im Kaufvertrag vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil dem Käufer aufgebürdet werden.

Dem Entwurf zufolge soll die Weitergabe von Maklerkosten vor dem Hintergrund, dass in der Regel auch der Käufer von der Tätigkeit eines Maklers profitiert, zwar nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jedoch soll diese nur noch bis zu einer maximalen Obergrenze von 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohns möglich sein. Außerdem soll der Käufer zur Zahlung erst verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil an der Maklerprovision gezahlt hat.

Weitergehende gesetzliche Regelungen forderte Franz Michel, Referent beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Michel erläuterte, dass für Immobilienkäufer die Maklerprovision neben der Grunderwerbsteuer den größten Kostenblock bei den fixen Erwerbsnebenkosten bilde. Diese Gebühr könne für den Käufer je nach Bundesland zwischen 3,57 Prozent und 7,14 Prozent des Kaufpreises betragen. Der vzbv begrüße eine gesetzlich verbindliche Regelung zur Teilung der Provision und die damit einhergehende gestiegene Rechtssicherheit sowie Transparenz für private Immobilienkäufer, sagte Michel.

Markus Artz von der Universität Bielefeld, Direktor der Forschungsstelle für Immobilienrecht, bezeichnete das Gesetz als einen positiven politischen Kompromiss. Er sprach sich für die Anwendung des Bestellerprinzips aus und sieht grundlegenden Änderungsbedarf bei der Bestimmung des sachlichen und persönlichen Anwendungsbereichs in mehreren Paragrafen des Entwurfs, die zu nicht begründbaren Wertungswidersprüchen führten und darüber hinaus erhebliche Fehlanreize erzeugten.

Der Grundidee des vorliegenden Entwurfs liege in der Begrenzung der Belastung eines Vertragspartners, der den Makler nicht allein beauftragt hat, in Höhe der Hälfte der angefallenen Vergütung. Die besseren Argumente sprächen jedoch für die umfassende Belastung des Auftraggebers mit den Maklerkosten.

Detlev Fischer, Richter am Bundesgerichtshof a. D., begrüßte den Entwurf. Damit werde die in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Hessen praktizierte Verlagerung der Maklerkosten allein auf den Käufer beseitigt und zur hälftigen Aufteilung der Kosten zurückgefunden.

Quelle: www.bundestag.de/hib 
Stand: 28.01.2020

Ausschreibung Bernhard-Vogel-Bildungspreis

Mitmachen bei der Ausschreibung des Bernhard-Vogel-Bildungspreises! Diesmal ist die ältere Generation angesprochen, geht es doch um Bildungs- und Fortbildungsprojekte zur Förderung der digitalen Kompetenz.

Ein Leben ohne Internet, Apps, digitale Services und mehrere Social Media Kanäle: Das ist für die junge Generation unvorstellbar! Doch stellt die Befähigung zur kritischen Analyse der  (ungeprüften und häufig gezielt manipulativen) Herkunft der Inhalte teilweise eine noch ungelöste Herausforderung dar. Die Nutzung der digitalen Medien, welche für die junge Generation selbstverständlich ist, stellt viele ältere Menschen vor erhebliche Herausforderungen. Oft fehlen digitale Kompetenzen und mentale Hürden können die Nutzung der digitalen Instrumente behindern. Ohne digitale Basisfähigkeiten besteht das Risiko, dass ältere Menschen von der Teilhabe sowohl am alltäglichen Leben, etwa bei Buchungen oder Bestellungen, aber auch an relevanten gesellschaftlichen Debatten zunehmend ausgeschlossen werden.

„Digitale Medien: eine Chance und Herausforderung für Jung und Alt“:  So lautet das Motto für die neue Ausschreibung des Bernhard- Vogel- Bildungspreises. Mit diesem Preis, den die Altstipendiaten der Konrad – Adenauer – Stiftung e. V. vergeben und der mit 10.000 Euro dotiert ist, sollen Projekte gefördert und publizistisch begleitet werden, die digitale Medienkompetenzen von jüngeren oder älteren Menschen stärken.

Gesucht werden Projekte, die entweder die kritische Medienkompetenz junger Menschen stärken – sie etwa über Fakenews aufklären –  oder älteren Menschen die Teilnahme an digitaler Kommunikation ermöglichen – beispielsweise über Maßnahmen, die ältere Mitbürger an die Nutzung digitaler Medien

 

Senioren-Union der CDU Deutschlands