CDU-Kreisparteivorsitzender Hermann Gröhe für Option des Kreises bei „Hartz IV“

Verantwortung für Betreuung von Langzeitarbeitlosen vor Ort am besten aufgehoben

19.07.2004

Verantwortung für Betreuung von Langzeitarbeitlosen vor Ort am besten aufgehoben

Der Vorsitzende der CDU im Rhein-Kreis Neuss, Bundestagsabgeordneter Hermann Gröhe, hat sich dafür ausgesprochen, dass der Rhein-Kreis Neuss bei der Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für eine Verantwortung des Kreises bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen optiert.

Zwar entspreche die konkrete Ausgestaltung des so genannten „Hartz IV-Gesetzes“ nicht den Idealvorstellungen der Union. Auch sei zu befürchten, „dass die Bundesagentur für Arbeit zu Jahresbeginn allenfalls die Zahlung des Arbeitslosengeldes II hinbekommt, nicht aber die notwendige Betreuung der Langzeitarbeitslosen“. Gerade weil diese Überforderung der Bundesagentur die Existenz bewährter örtlicher Angebote der Arbeitsmarktpolitik gefährden könne, solle die Möglichkeit einer Zuständigkeit des Kreises nicht vorschnell verworfen werden. Zudem könne sich der Kreis im Falle einer entsprechenden Option bewusst für die Zusammenarbeit mit örtlichen Trägern entscheiden und müsse nicht wie die Bundesagentur für Arbeit bundesweit ausschreiben. Hermann Gröhe: “Vor Ort aber gibt es bewährte Vernetzungen mit der heimischen Wirtschaft und so eine größere Effizienz der Maßnahmen. Außerdem können die Langzeitarbeitslosen viel besser an die Hand genommen werden, wenn die politische Verantwortung vor Ort liegt.“

Im Hinblick auf die finanziellen Belastungen der Kommunen im Falle einer örtlichen Zuständigkeit habe die Union im Vermittlungsverfahren „deutliche Verbesserungen bei den Ausgleichzahlungen, vor allem aber eine eindeutige Über-prüfungsklausel durchsetzen können, die die Zustimmung aller drei kommunalen Spitzenverbände gefunden hat“.