EuGH entscheidet über Vergabe von Rettungsdienstleistungen

Urteil zugunsten der Notfallpatienten

29.03.2019

Urteil zugunsten der Notfallpatienten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der vergangenen Woche entschieden, dass die Vergabe von Rettungsdienstleistungen an anerkannte Hilfsorganisationen ohne europaweite Ausschreibung erfolgen kann. Vor Gericht gezogen war die Falck-Unternehmensgruppe aus Dänemark. Sie bezeichnet sich als das größte private Rettungsdienstunternehmen in Deutschland. In Deutschland sind Länder und Kommunen dafür zuständig, den Rettungsdienst zu organisieren. Auch der Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Neuss haben diese Aufgabe den Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfallhilfe und Malteser Hilfsdienst übertragen – und das ohne europaweite Ausschreibung. Ähnlich ist die Stadt Solingen vorgegangen. Dagegen hat dann ein privater Anbieter geklagt, der sich nicht bewerben konnte.

Bernd Ramakers, Vorsitzender des Ausschusses für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz des Rhein-Kreis Neuss, begrüßte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes.  „Seit vielen Jahren sind DRK, JUH und MHD im Kreis und in der Stadt Neuss in der Notfallrettung tätig. Unsere gemeinnützigen Organisationen sind nicht wie private Unternehmen auf Gewinn ausgerichtet und investieren allenfalls anfallende Gewinne wieder in ihre soziale Arbeit“. Überdies, so der Ausschussvorsitzende, seien die Hilfsorganisationen gemeinsam mit den Feuerwehren, dem THW und der DLGR für den Zivil- und Katastrophenschutz als auch für die Gefahrenabwehr von elementarer Bedeutung. „Mit seiner Entscheidung sichert das Gericht die qualitative und zuverlässige Versorgung bei Notfällen“, so Bernd Ramakers. Für ihn ist es sinnvoll und notwendig, dass die Kommunen auch weiterhin anerkannte Hilfsorganisationen mit der Wahrnehmung der Rettungsdienste ohne europäische Ausschreibung beauftragen können. „Unsere Hilfsorganisationen können diese Leistung vor Ort besser gewährleisten als privatwirtschaftliche Anbieter.“