Für die Menschen im Kreis seit Jahrzehnten tätig

Sozialpolitik bleibt Markenkern der CDU im Rhein-Kreis Neuss

28.05.2019

Sozialpolitik bleibt Markenkern der CDU im Rhein-Kreis Neuss

Der Kreistag hat in seiner vergangenen Sitzung den Doppelhaushalt 2019/2020 mit den Stimmen von CDU, FDP, Zentrum, FDB  und der Stimme des Landrates Hans-Jürgen Petrauschke mehrheitlich verabschiedet. Die anderen politischen Kräfte, allen voran die SPD, verweigerten die Zustimmung zum Haushalt. Der Kreishaushalt, der auch in diesem Jahr ein Volumen von über 500 Millionen Euro umfasst, hat in den Bereichen Soziales, Jugend und Familie eine Summe von 225,4 Millionen Euro erreicht. Somit wendet der Kreis  fast jeden zweiten Euro für soziale Zwecke auf. Schon rein quantitativ wird damit das Gerede vom Abbau des Sozialstaates unmissverständlich widerlegt.

Die Ausgaben sind weitgehend bestimmt vom Bundes- und Landesgesetzgeber. Die Kreise und kreisfreien Städte sind also verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zu realisieren. Ihnen obliegt die Beachtung der übergeordneten sozialgesetzlichen Rechtsordnung. Trotzdem gibt es für den Rhein-Kreis Neuss einen sozialpolitischen Gestaltungsraum. Auf diesem Gebiet ist der Kreis entsprechend einer, bis in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg reichende, Grundordnung tätig. Der soziale Auftrag und seine Erfüllung sind Markenkern der Politik der CDU im Rhein-Kreis Neuss. Mit 2,7 Millionen Euro prägt der Rhein-Kreis sein sozialpolitisches Programm und setzt Zeichen für seine Orientierung. Es gehört zu den Grundprinzipien dieser Politik, dass die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, darunter Caritas, Diakonisches Werk und die Arbeiter Wohlfahrt, wichtige Aufgaben des Kreises erfüllen, für die sie finanzielle Zuschüsse erhalten. Dasselbe gilt auch für zahlreiche Verbände, die wichtige soziale Verpflichtungen erfüllen. Sie tragen zum Beispiel Frauenhäuser und die Hospizbewegungen. Diese sozialpolitische Praxis entspricht auch am besten dem Prinzip einer demokratischen Gewaltenteilung. Nicht der Staat und die Kommunen steuern letztlich alles, sondern geben Verantwortung ab an Organisationen, die aufgrund ihrer Fachkompetenz die übertragenen Aufgaben übernehmen.  

Dabei hat der Kreis vor und auch nach der kommunalen Gebietsreform beispielhafte Zeichen gesetzt. Bereits 1973 fasste der Sozialausschuss des Kreistages des damaligen Kreises Grevenbroich den Beschluss, den Bedarf an Heimplätzen mithilfe einer wissenschaftlichen Begleitung zu erfassen. Dabei wurden die Bedürfnisse und Interessen der Menschen der älteren Generation ermittelt. Im Jahre 1976 wurde diese Bedarfsplanung, die mehrfach fortgeschrieben wurde, entsprechend den Erfordernissen einer zielgerichteten Altenpflege festgelegt.

Als „Silberner Plan“ hat diese Bedarfsplanung in den allgemeinen Sprachgebrauch Eingang gefunden. Der damalige Kreis Grevenbroich gehörte zu den ersten drei Gebietskörperschaften in der Bundesrepublik Deutschland, in denen vergleichbare Entwicklungen stattgefunden haben. So wurden damals die Grundlagen für eine Förderung der gerade begründeten Hospizbewegung und der Palliativstationen gelegt. Die Pflegeplanung  des Kreises wurde über die hiesige Region hinaus beispielhaft in Deutschland. Die Planung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde erst mehr als fünf Jahrzehnte später gesetzlich geregelt. Die Zielvorstellungen der sozialen Aufgaben, zu denen auch die Telefonseelsorge zählt, sind nach wie vor fester Bestandteil des Rhein-Kreises Neuss. 

Der Markenkern des sozialpolitischen Handelns bleibt dank dem Wirken der CDU im Rhein-Kreis Neuss für den Kreis ein herausragendes Kennzeichen.