"Digitaler Mängelmelder Pflegedienste"

Soziale Bürgerrechte gestärkt

09.10.2017

Soziale Bürgerrechte gestärkt

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss hat am 05. September 2017 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen einen „digitalen Mängelmelder Pflegedienste“ im Internetauftritt der Kreisverwaltung einzurichten. Dieser soll es ermöglichen, Beschwerden im Sinne des Wohn- und Teilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen digital an die Kreisverwaltung zu richten.

Der Beschluss wurde durch einen Antrag der Kreistagsfraktionen der CDU und FDP bewirkt.

Der Vorsitzende des Sozial- und Gesundheitsausschusses und CDU-Kreistagsabgeordneter, Dr. Hans-Ulrich-Klose, erklärt, dass der Mängelmelder den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnen soll auf Defizite, eventuelle Missstände oder Mängel in den Einrichtungen des Kreises hinzuweisen: „Die Heimaufsicht wird seit mehr als 30 Jahren konsequent geübt. Schon bisher war stets gewährleistet, dass Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger über Einrichtungen der Pflege von der Kreisverwaltung behandelt wurden. Dadurch ist es auch in der Vergangenheit gelungen, bei etwaigen Missständen korrigierend einzugreifen. Insoweit handelt es sich beim digitalen Mängelmelder um ein weiteres Instrument zur Sicherung der sehr hohen Qualitätsstandards in den Pflegeeinrichtungen des Rhein-Kreises Neuss.“