CDU und Freie Demokraten fordern deutliche Nachbesserungen am Landesnaturschutzgesetz

Rot-grüne Landesregierung betreibt Feldzug gegen den ländlichen Raum

29.02.2016

Rot-grüne Landesregierung betreibt Feldzug gegen den ländlichen Raum

Zum Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes der nordrhein-westfälischen Landesregierung erklären die umweltpolitischen Sprecher der CDU- und FDP-Kreistagsfraktionen, Wolfgang Wappenschmidt und Tim Tressel:

„Der massive Protest der Landwirtschafts- und kommunalen Spitzenverbände hat Wirkung gezeigt und die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ihren Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes überarbeitet. Doch auch die neue Fassung führt zu mehr Bürokratie, einer gravierenden Verknappung von Ackerböden und schränkt die Landwirtschaft im Rhein-Kreis Neuss erheblich ein. Die  Landesregierung muss ihren Gesetzentwurf erneut deutlich überarbeiten.“

Kerninhalte des neuen Gesetzes sind zusätzliche Aufgaben für die Kreise und kreisfreien Städte, wie eine Pflicht zur flächendeckenden Landschaftsplanung, die Aufstellung von Ersatzgeldplänen, die Erstellung von Kompensations- und Ersatzgeldverzeichnissen sowie die Erhebung von weiteren Daten, die an die betreffenden Landesbehörden weitergeleitet werden müssen. Zusätzlich soll erstmals ein Vorkaufsrecht von Naturschutzstiftungen für hochwertige Landwirtschaftsflächen eingeführt werden, welches die Landwirte erheblich benachteiligt und wertvolle Ackerböden verknappt.

Wappenschmidt und Tressel: „Mit dem geplanten Landesnaturschutzgesetz wirft die Landesregierung unseren Bürgerinnen und Bürgern erneut einen Knüppel zwischen die Beine. Bereits heute ist der Verlust an landwirtschaftlichen Flächen erheblich. Wir erwarten von der Landesregierung, dass unser ländlicher Raum auch in Zukunft Entwicklungsmöglichkeiten besitzt.“

Die Kreistagsfraktionen von CDU und Freien Demokraten werden eine Resolution gegen das neue Landesnaturschutzgesetz in den Planungs- und Umweltausschuss am 29. Februar 2016 einbringen. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, den vorliegenden Entwurf erneut zu überarbeiten, an bewährten Entscheidungs- und Kooperationsstrukturen festzuhalten und unsere heimische Landwirtschaft vor weiteren Verlusten von hochwertigen Ackerflächen zu schützen.