Erste Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz in der neuen Wahlperiode

Rettungsausschuss verabschiedet Rettungsdienstbedarfsplan

28.01.2015

Der Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz hat in seiner Sitzung am 27. Janaur 2015 den Bedarfsplan für den Rettungsdienst im Rhein-Kreis Neuss verabschiedet. Zuletzt hat der Kreistag im März 2011 die Fortschreibung des Bedarfsplans beschlossen. Das Rettungsdienstgesetz NRW schreibt vor, dass der Bedarfsplan für den Rettungsdienst kontinuierlich zu überprüfen und spätestens alle vier Jahre zu aktualisieren ist.

„Mit dem fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfsplan für den Rhein-Kreis Neuss sorgen wir weiterhin für eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung unserer Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung “, erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz, Bernd Ramakers. Dies schließt sowohl die notärztliche Versorgung im Rettungsdienst wie auch den Krankentransport im Kreisgebiet mit ein.“

Wesentliche Neuerungen ergeben sich für die Stadt Kaarst sowie für die Gemeinde Rommerskirchen, die bisher keine eigenen Rettungswachen besitzen. Das Kaarster Stadtgebiet, das über die Rettungswache Neuss-Nord versorgt wird, soll zukünftig eine eigene Rettungswagenstation bekommen. Damit würde der Einhaltung der Hilfsfristen - die Zeit vom Notrufeingang in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte am Einsatzort - in vollem Umfang Rechnung getragen. Für die Gemeinde Rommerskirchen wird ebenfalls ein eigener Rettungswagenstandort in Aussicht gestellt, sobald die Fragen der Stationierung und der Finanzierung geklärt sind. Damit würde die Versorgung von Rommerskirchen über die Rettungswachen in Grevenbroich und Dormagen weiter optimiert.

„Die flächendeckende rettungsdienstliche Versorgung unserer Bevölkerung hat für uns höchste Priorität“, ergänzt Bernd Ramakers, Kreistagsabgeordneter aus Neuss. „Mit den nun beschlossenen Neuerungen stellen wir die vollständige Einhaltung der Hilfsfristen im gesamten Kreisgebiet sicher.“