Pflegebedarfsplanung

Neue Entwicklungen in der Alten- und Pflegehilfe

23.10.2018

Neue Entwicklungen in der Alten- und Pflegehilfe

Der Rhein-Kreis Neuss steht vor grundsätzlichen sozialpolitischen Entscheidungen. Die Fortentwicklung des Pflegerechts des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen erfordert in der Altenhilfe sowie in der stationären und ambulanten Versorgung Anpassungen. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages hat die Beratungen aufgenommen und Handlungsempfehlungen beschlossen. Die Beratungen sind noch nicht beendet. Durch den Beschluss einer „verbindlichen Bedarfsplanung 2019“ in der Sitzung des Kreistages am 19. Dezember 2018 sollen diese nach Maßgabe des nordrhein-westfälischen Alten- und Pflegegesetzes konkretisiert werden.

Schwerpunkte der Beratungen sind:

  • die Gewinnung von Pflegepersonal,
  • die Schaffung dringend benötigter Kurzzeitpflege-Plätze im gesamten Kreisgebiet und zwar in solitärer Ausgestaltung,
  • der Aufbau einer Anbieterdatenbank für ambulante Dienste,
  • die Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung und der Quartiersarbeit im kreisangehörigen Raum sowie
  • die Entwicklung alternativer Wohnformen.

Aktuell wird das Vorhaben wissenschaftlich durch das Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Hamburg, unterstützt und bietet verlässliche Analysen. Mit dieser fundiert wissenschaftliche Begleitung in der Altenhilfe knüpft der Rhein-Kreis Neuss an eine jahrzehntelange Praxis an. Schon im Jahre 1973 wurde eine sozialwissenschaftliche Untersuchung über die Lage der älteren Generation, ihre Lebensbedürfnisse und Erwartungen durchgeführt. 1976 wurde der so erarbeite Plan im damaligen Kreis Neuss beschlossen. Dieser ist später als „Silberner Plan“ in die Sozialgeschichte des Rhein-Kreises Neuss eingegangen und wurde zum Leitfaden für die Altenpolitik des gesamten Kreises.

Im Moment wird über den Bedarf von stationären Einrichtungen spekuliert und mutmaßliche Bedarfsvorstellungen in der öffentlichen Diskussion geäußert. Dieses Handeln fußt auf unzureichenden Grundlagen für ein aussagekräftiges Vorgehen. Gründlichkeit und Objektivität bei den Beratungen und den Entscheidungen sind, wie bisher auch, geboten.