Rot-Grün sind Kinder von Alleinerziehenden weniger Wert

Landesregierung belastet Kommunen beim Unterhaltsvorschuss in bundesweit einmaliger Höhe

09.11.2016

Landesregierung belastet Kommunen beim Unterhaltsvorschuss in bundesweit einmaliger Höhe

Im Rahmen der Neuordnung der Bund/Länder-Finanzbeziehungen wird zum 01. Januar 2017 ein neues Unterhaltsvorschussgesetz in Kraft treten. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder von alleinerziehenden Müttern oder Vätern, wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Unterhaltsvorschusssatzes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet. Dabei trägt der Bund jeweils ein Drittel der Kosten, während die Bundesländer zwei Drittel des Gesamtaufwands tragen.

„Während einige Bundesländer den Landesaufwand vollständig übernehmen, wälzt die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen einen überwältigenden Anteil von 80% der Kosten auf die kommunale Familie ab. Das ist deutschlandweiter Rekord unter den Bundesländern“, kritisiert Heike Troles, CDU-Landtagskandidatin im Wahlkreis Grevenbroich, Dormagen und Rommerskirchen. „Mit einem eigenen Anteil von lediglich 20% der Kosten ist Nordrhein-Westfalen bundesweites Schlusslicht. Die Kinder von Alleinerziehenden scheinen der rot-grünen Landesregierung weniger Wert zu sein als anderen Bundesländern.“

In fünf Bundesländern, darunter Bayern, übernimmt das Land 100% der Landesaufwendungen. In allen anderen Bundesländern, außer NRW, übernehmen die Landesregierungen mindestens 50% der Kosten. Der bundesweite Mittelwert beträgt 75,52% (NRW: 20%). Demgegenüber liegen die Anteile der kommunalen Haushalte bei durchschnittlich 24,48% (NRW: 80%). Durch eine faire Lastenverteilung, wie sie in allen Bundesländern mit Ausnahme von NRW üblich ist, werden die Kommunen entweder gar nicht oder nur lediglich in überschaubaren Grenzen belastet.

Troles: „Anders in Nordrhein-Westfalen: Wie bereits beim Kommunal-Soli oder der Benachteiligung des kreisangehörigen Raumes bei den Schlüsselzuweisungen, so belastet Rot-Grün unsere kommunale Familie auch beim Unterhaltsvorschuss in bundesweit einmaliger Höhe. Wenn Rot-Grün nicht endlich handelt, werden mit dem neuen Unterhaltsvorschussgesetz, das zum 01. Januar 2017 in Kraft tritt, rund 100 Mio. Euro an zusätzlichen Kosten auf die Kommunen zukommen. Ich kämpfe dafür, dass wir die ungerechte und kommunalfeindliche Finanzpolitik von Rot-Grün endlich beenden und zu einer fairen, ausgewogenen kommunalen Finanzierung zurückkehren, die unseren Städten und Gemeinden wieder Luft zum Atmen und Spielraum für dringend nötige Investitionen gibt.“