Bessere Arbeitsvermittlung für Arbeitssuchende

Grundsatzbeschluss im Kreistag für die kommunale Arbeitsvermittlung

16.07.2010

Grundsatzbeschluss im Kreistag für die kommunale Arbeitsvermittlung

In der Sitzung des Kreistages am 14. Juli 2010 ist die Grundsatzentscheidung gefallen: der Rhein-Kreis Neuss bewirbt sich als Optionskommune und übernimmt zukünftig auch die Arbeitsvermittlung der Langzeitarbeitslosen im Rhein-Kreis Neuss. „Wir sehen durch die Einbeziehung der bewährten und erfolgreichen lokalen arbeitsmarktpolitischen Akteure, wie z.B. dem Verband der freien Wohlfahrtsverbände und unserem Technologiezentrum Glehn (TZG), sowie den Unternehmen in der Region bessere Chancen für die Arbeitssuchenden im Rhein-Kreis Neuss,“ bewertet der Vorsitzende der CDU-Kreistagfraktion im Rhein-Kreis Neuss, Dieter W. Welsink, die Entscheidung.

Nach wochenlangen, intensiven Beratungen der CDU- und FDP Kreistagsfraktionen zeigte sich der Vorsitzende der Fraktion erleichtert, dass im Kreistag die für eine Bewerbung als Optionskommune notwendige 2/3-Mehrheit unter den Abgeordneten -nach einem interfraktionellen Gespräch in der Sitzung- erreicht werden konnte. „Dank der hervorragenden Beratungsunterlagen, die uns die Verwaltung zur Verfügung gestellt hat, konnten wir die Chancen und Risiken der beiden Nachfolgemodelle der ARGE eingehend beraten und die Vorteile durch das Optionsmodell für unseren Rhein-Kreis feststellen“, bedankte sich der Fraktionsvorsitzende auch bei den anderen Fraktionen, die lösungsorientiert am Beschluss mitgewirkt haben. „Bedenkt man, dass die SPD nur aus grundsätzlichen Überlegungen heraus noch nicht abstimmen konnte und weiteren Beratungsbedarf angemeldet hat, ist dieses Votum ein starker Vertrauensvorschuss für die Verwaltung“, so Welsink. In einer gemeinsamen Steuerungsgruppe mit Vertretern der Fraktionen und der Verwaltung, zu der auch Vertreter der Städte und Gemeinden sowie weitere Partner eingeladen werden, soll nun ein arbeitsmarktpolitisches Konzept mit entsprechendem Organigramm entwickelt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 entschieden, dass die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Auf der Basis des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom 31. März 2010 soll bis zum Ende dieses Jahres eine Neuregelung erfolgen. „Wir hatten uns bereits damals für das Optionsmodell entschieden“ erinnert Dieter W. Welsink „und halten es auch noch heute für besser geeignet, um Arbeitslose bei ihrer Suche nach Arbeit zu unterstützen. Die Erfahrungen in den bereits bestehenden Optionskommunen geben uns Recht, verglichen mit dem Jobcentermodell bietet es größere Chancen in der Arbeitsvermittlung vor Ort. CDU und FDP werden bei zukünftigen Haushaltsberatungen darauf achten, dass nicht mehr Geld für diese Leistung ausgegeben wird als vom Bund zur Verfügung gestellt wird. „Es darf durch dieses Modell kein zusätzliches Finanzrisiko für unsere Städte und Gemeinden im Kreis entstehen“ erläutert Dr. Gert Ammermann die zukünftige Selbstverpflichtung der Mehrheitskoalition.