CDU-Kreisvorsitzender Hermann Gröhe zum 54. Jahrestag des DDR-Volksaufstandes am 17. Juni 1953:

Der Weg zur Entschädigung für etwa 42.000 Opfer des SED-Regimes ist frei.

18.06.2007

Zum 54. Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR bekräftigte der Vorsitzende der CDU im Rhein-Kreis Neuss und Neusser Bundestagsabgeordnete Hermann Gröhe, dass die Erinnerung an die Frauen und Männer, die sich am 17. Juni 1953 in Berlin und anderen Städten der DDR gegen die Zwangsherrschaft der SED aufgelehnt hatten, nicht verblassen dürfe. Der mutige Einsatz für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen und ein Ende der sozialistischen Diktatur hatte viele DDR-Bürger das Leben gekostet.
Hermann Gröhe betonte, dass „die Willkürherrschaft der SED ohne die massive und brutale Unterstützung der Roten Armee schon damals nicht überlebensfähig“ gewesen wäre. Der Drang der DDR-Bevölkerung nach Selbstbestimmung, Freiheit und Menschenrechten konnte auch durch Panzer, Mauer und Stacheldraht nicht aufgehalten werden: 1989 brach die DDR unter dem Druck der friedlichen Revolution zusammen. In den 40 Jahren des Bestehens der DDR wurden unter der sozialistischen Staatsführung zehntausende Regimegegner eingesperrt und gefoltert. „Auch diese vielen DDR-Bürger, die zu Opfern von Haft und Verfolgung geworden sind, dürfen nicht vergessen werden“, betonte Hermann Gröhe.
Ein bedeutender Schritt zur Anerkennung dieses Unrechts sei das in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschiedete Opferentschädigungsgesetz. Die Zahlungen an 42.000 Opfer der SED-Willkürherrschaft könnten zwar, so Hermann Gröhe, das Erfahrene nicht ungeschehen machen, die symbolische materielle Entschädigung und öffentliche Anerkennung der Leiden der Opfer sei aber längst überfällig gewesen. Künftig soll jeder politisch Verfolgte, der sechs Monate oder mehr inhaftiert war, strafrechtlich rehabilitiert wurde und eine Rente bezieht, eine Opferpension in Höhe von monatlich 250 Euro erhalten, ohne dass es auf die Höhe seiner Rente oder Pension ankommt. Vor Bezug von Rentenleistungen kann der Betroffene die Opferpension ebenfalls sofort erhalten, wenn sein Einkommen als Alleinstehender 1.035 Euro und als verheirateter oder in Lebenspartnerschaft lebender Betroffener derzeit 1.380 Euro nicht übersteigt.