Über 1 000 Änderungsanträge auf dem Tisch

Chemikalien-Recht: Ein weiter Weg

06.04.2005
Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 6. April 2005

Hoch gesteckte Ziele, viele offene Fragen, wenig konkrete Antworten: Die Diskussion der CDU-Politiker aus dem Rhein-Kreis Neuss im EU-Parlament über die geplante Neufassung des EU-Chemikalienrechts („REACH“) machte deutlich, wie verschlungen die Pfade des europäischen Rechts sein können.

Über 1 000 Änderungsanträge zu den Vorschlägen für ein neues Chemikalienrecht hat Karl-Heinz Florenz, Vorsitzender des Umweltausschusses des Europaparlamentes auf dem Tisch. „Über das Ziel besteht Einigkeit, die Wege dorthin sind umstritten“, sagt der EU-Parlamentarier vom Niederrhein. Das oberste Anliegen sei die Gesundheit der Menschen und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Dies dürfe jedoch nicht gleichbedeutend sein mit Wettbewerbsverzerrungen, die vor allem zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen gehen könnten.

Die IHK Mittlerer Niederrhein, beim Brüsselbesuch vertreten durch Geschäftsführer Roland Meißner, befürchtet, dass kleinere Unternehmen mit dem Verwaltungsaufwand für die Registrierung, der von ihnen genutzten Stoffe personell und finanziell überfordert sein könnten. Doch auch Großunternehmen, so auch Bayer, haben ihre Probleme mit dem neuen Chemikalienrecht. Karl Kress MdL aus Dormagen verweist zum Beispiel auf den Schutz des geistigen Eigentums. Unternehmen müssten sicher gehen können, dass Innovationen nicht durch die Deklaration der chemischen Bestandteile für die Konkurrenz offenbar würden. Yvon Slingenberg, Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission, kann diese Bedenken allerdings so nicht teilen: „Sensible Daten sollen geschützt werden.“ Noch unklar ist die Regelung für Importe: Bei fertigen Produkten entfällt die Pflicht zur Registrierung.

Ändert sich daran nichts, könnte dies für den Produktionsstandort Deutschland negative Folgen haben, befürchtet Kress: „Dann wird schon die Produktion von Kugelschreibern zum Problem.“ Auch plädiere die CDU dafür, Registrierung und Prüfung nicht allein von der verwendeten Stoffmenge, sondern von tatsächlichen Risiken abhängig zu machen. Um Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Beurteilungen von Stoffen verschiedener nationaler Prüfinstanzen zu verhindern , sei es zudem erforderlich, die geplante REACH-Agentur in Helsinki in ihren Aufgaben und Kompetenzen zu stärken. Yvon Slingenberg hingegen hält auch bei nationalen Prüfungen chemischer Stoffe eine Gleichbehandlung für möglich: „Es wird sehr spezifische Vorgaben geben, die identische Einstufung von gleichen Substanzen in verschiedenen Ländern garantieren sollen.“

Die Kommissionsmitarbeiterin warnt vor übertriebener Sorge: „Lassen Sie uns mit gesundem Menschenverstand auf die Produkte, Stoffe und mögliche Umweltgefahren schauen.“ Doris Thiemann, Generaldirektion Unternehmen der EU-Kommission, betont die Verantwortung der Unternehmen: „Es geht nicht um eine aktive Zulassung bestimmter Stoffe durch eine Behörde, sondern um die Verantwortung der Industrie, ihre Werkstoffe registrieren zu lassen.“ Die Unternehmen, davon gehe die EU-Kommission aus, würden dabei effektive Wege gehen. Stoffe, von denen ganz offensichtlich keine Gefahr ausgehe, müssten nicht im Detail geprüft werden. Dennoch, so Florenz, sei derzeit die Zahl der Stoffe, die geprüft werden müsse, ebenso unklar wie die Art und Weise der Prüfung selbst. Für Hermann Gröhe MdB Grund genug, das gesamte Verfahren zur Einführung des neuen EU-Chemikalienrechts zu kritisieren: „Da wird eine Wanderung gestartet und den Kompass gibt’s erst später.“
(ki)