Brücken im Rhein-Kreis Neuss: Instandhaltungsmaßnahmen und Errichtung von Ersatzbauten beschleunigen
24.03.2025

Die für den Straßen- und Schienenverkehr genutzten Brücken im Rhein-Kreis Neuss sowie darüber hinaus bilden neuralgische Punkte unserer Verkehrsinfrastruktur. Nicht wenige dieser Brücken sind in den vergangenen Jahren an ihre Belastungsgrenzen gestoßen. Gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen haben wir daher eine Resolution in den Kreistag eingebracht, um Instandhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen bzw. die Errichtung von Ersatzbauten zu beschleunigen. Nachfolgend finden Sie den Resoulutionstext.
Resolution
Die antragstellenden Fraktionen im Kreistag des Rhein-Kreises Neuss erkennen den systemrelevanten Wert einer instandgehaltenen Brückeninfrastruktur im Kreisgebiet vollumfänglich an. Dieser Prämisse folgend bitten sie die Kreisverwaltung sich im Sinne der Instandhaltung mit den relevanten Akteuren (Bund, Deutsche Bahn, Land, Kommunen) in Austausch zu begeben. Ziel ist eine Beschleunigung avisierter, beziehungsweise bereits in der Umsetzung befindlicher Instandhaltungsarbeiten oder der Planungen entsprechender Ersatzbauwerke.
Insbesondere soll der Austausch auf kommunaler Ebene dazu dienen, eine Analyse der im Kreis für den Straßen- wie auch den Schienenverkehr genutzten Brückenbauwerke zu erhalten und Finanzierungsmöglichkeiten für anstehende Maßnahmen möglichst im Vorfeld eines konkret aufkommenden Handlungsdrucks abklären zu können. Diese Analyse soll der Kreisgemeinschaft dazu dienen, anhand der Bedeutung der Bauwerke für reibungslose Verkehre, Prioritäten für deren Instandhaltung, Planung und gegebenenfalls Neubau zu erarbeiten.
Begründung
Die Verkehrsinfrastruktur im Rhein-Kreis Neuss sowie bundesweit steht bereits seit Längerem an ihren Belastungsgrenzen und übersteigt diese in vielen Bereichen. Dies wird besonders deutlich am Zustand der Brücken im Land. Beispiele wie die Fleher Brücke, die Josef-Kardinal-Frings-Brücke oder die Römerbrücke Neuss-Nord („Spaghettiknoten“) über dem Verschiebebahnhof zeigen, dass der Zustand dieser Bauwerke derart mangelbehaftet ist, dass eine Reduzierung der nutzbaren Fahrstreifen oder sogar eine Ablastung erforderlich wurde, um die Brücken für eine bestimmte Zeit zu stabilisieren. Mit Blick auf die drei Brückenbauwerke der L142 in Neuss (Erfttal/Norf) ist seitens des Landes ein baldiger Neubau geplant.
Die Konsequenzen dieser Maßnahmen sind sowohl erheblich als auch weitreichend. Brücken, die den aktuellen und zukünftigen verkehrlichen Anforderungen gerecht werden, sind eine fundamentale Voraussetzung für ein funktionierendes Verkehrssystem. Angesichts ihrer zentralen Bedeutung als neuralgische Verkehrsknotenpunkte müssen Brücken – im Hinblick auf die Prioritäten, die für das Kreisgebiet entwickelt werden sollen – höchste Aufmerksamkeit bei Instandhaltung, Planung und Neubau erhalten. Dies gilt sowohl für Straßen- als auch für Schienenquerungen.
Die negativen Auswirkungen langer Einschränkungen der Befahrbarkeit oder einer vollständigen Sperrung einer Brücke sollten in den Entscheidungsprozessen der involvierten Akteure verstärkt beachtet werden. Diese Aspekte sollten dazu genutzt werden, die Planungs- und Realisierungsprozesse für Ersatzneubauten zu beschleunigen. Zudem ist es wichtig, bei der Reduzierung von Brückenbelastungen nach praktischen Lösungen zu suchen, die auch unkonventionell und von der Norm abweichen können, je nach der gesamtwirtschaftlichen Relevanz. Beispielsweise könnte in solchen Fällen Unternehmen in der Nähe eines abgelasteten Bauwerks eine partielle Durchfahrtserlaubnis erteilt werden, anstatt den gesamten Wirtschaftsverkehr zu blockieren.
Durch den Einsatz modularer Bauweisen ließe sich die Dauer von Genehmigungs- und Bauprozessen erheblich verkürzen. Wo immer sinnvoll und möglich, sollten standardisierte Verfahren in Betracht gezogen werden. Bei der Planung neuer Brücken sollte die Tragfähigkeit für schwere Fahrzeuggespanne – insbesondere im Hinblick auf Großraum- und Schwerlasttransporte, die für die Energiewende erforderlich sind – von vornherein eingeplant werden. Die Sicherstellung einer funktionsfähigen Infrastruktur für gegenwärtige und zukünftige Anforderungen betrachten wir als Teil der Daseinsvorsorge. In diesem Zusammenhang streben wir nicht nur einen fortgesetzten Austausch zwischen der Kreisverwaltung und den Akteuren von Bund und Land an, sondern möchten durch die Einbeziehung der Kommunen im Kreis sowie der Deutschen Bahn einen umfassenderen Ansatz wählen, um die Verkehrsinfrastruktur bestmöglich für die beschriebenen Anforderungen einsatzfähig zu halten.