Ansgar Heveling MdB hält 100. Rede im Deutschen Bundestag
14.06.2024

Am 25. Februar 2010 hielt Ansgar Heveling MdB seine erste Rede im Deutschen Bundestag. Heute, etwas mehr als 14 Jahre später, hielt er seine 100. Rede im Plenarsaal des Deutschen Bundestages.
"Als Jurist lagen mir die rechtspolitischen Themen von jeher am Herzen und ich habe mich seit meinem Einzug in den Deutschen Bundestag im Rechtsausschuss eingebracht. Hier liegt der Schwerpunkt meiner Arbeit, es ist ein breites Themenspektrum."
Wurde bei seiner ersten Rede zum Thema Bekämpfung von Kinderpornografie hitzig debattiert, so sprach der niederrheinische Abgeordnete auch diesmal zu einem wichtigen, aber weniger aufgeregten, rechtspolitischen Thema, der "Digitalisierung der Justiz" (Die 100. Rede in Wort und Bild: https://ansgar-heveling.de/gesetz-zur-weiteren-digitalisierung-der-justiz/).
"Das Rednerpult im Parlament ist sicherlich ein wichtiger Teil der Arbeit eines Abgeordneten", so Ansgar Heveling. "Die Arbeit in den Ausschüssen, Fraktionsgremien und in allererster Linie im Wahlkreis ist aber der bedeutsamere Teil der Abgeordnetentätigkeit."
Ansgar Heveling vertritt als direkt gewählter Abgeordneter den Wahlkreis Krefeld I- Neuss II mit den Städten Jüchen, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch sowie Teilen der Stadt Krefeld seit 2009 im Bundestag.
Heveling war von 2015 bis 2017 Vorsitzender des Innenausschusses des 18. Deutschen Bundestages. Außerdem war er als Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Kultur und Medien tätig. Zudem war er Teil der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft. Seit 2018 ist Heveling Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und damit Teil des geschäftsführenden Vorstands der Fraktion.
Im 20. Deutschen Bundestag ist Heveling ordentliches Mitglied im Wahlprüfungsausschuss, im Rechtsausschuss sowie im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Zudem gehört er als stellvertretendes Mitglied dem Ausschuss für Kultur und Medien an. Er ist Obmann der CDU/CSU- Bundestagsfraktion im Richterwahlausschuss für die obersten Gerichtshöfe des Bundes.