Das Sicherheitspaket I im Detail

Anpassungen des Polizeigesetzes zum Wohle unserer Sicherheit – Diskussionsabend mit Jörg Geerlings bei der CDU im Rhein-Kreis Neuss

13.07.2018

Anpassungen des Polizeigesetzes zum Wohle unserer Sicherheit – Diskussionsabend mit Jörg Geerlings bei der CDU im Rhein-Kreis Neuss

Die Neuregelung des Polizeigesetzes bewegt in Nordrhein-Westfalen viele Menschen. Die Vorsitzende des Polizeibeirates und CDU-Kreistagsabgeordnete, Barbara Brand, und der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung im Rhein-Kreis Neuss und CDU-Kreistagsabgeordneter, Bernd Ramakers, luden interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem Austausch mit dem Neusser Landtagsabgeordneten Dr. Jörg Geerlings über das geplante neue Polizeigesetz ein.

Der Justiziar der CDU-Landtagsfraktion und Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zum Fall Anis Amri machte von Beginn an deutlich, dass das Polizeigesetz dringend einer Aktualisierung bedürfe: „Das aktuelle Polizeigesetz wurde zuletzt vor 28 Jahren grundlegend verändert und mutet schon mit dem Charme eines Wählscheibentelefons an. Der Fall Amri hat auf grausame Art und Weise verdeutlicht, dass die Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen nicht auf der Höhe der Zeit arbeiten können. Polizeiarbeit ist in Deutschland Ländersache und so hat die CDU ihre gegebene Zusage aus dem Wahlkampf eingehalten und möchte mit dem Sicherheitspaket unsere Sicherheitskräfte geeignete Mittel zur Ausübung ihres Berufes zur Verfügung stellen, wie es bereits in anderen Bundesländern erfolgreich geschieht.“

Konkret sollen durch das Sicherheitspaket I drei grundlegende Änderungen vollzogen werden. So soll etwa der Gefahrenbegriff um eine „drohende Gefahr“ erweitert werden, um bereits bei konkreten Hinweisen auf eine erhebliche Straftat präventiv eingreifen zu können.
Zugleich soll die Polizei neue Befugnisse erhalten, unter die die „Strategische Fahndung“, die Möglichkeit der elektronischen Datenerhebung, die Aussprache von Aufenthalts- und Kontaktverboten und der Einsatz von elektronischen Fußfesseln fallen.
Der dritte Ansatzpunkt zielt auf eine Erweiterung von Befugnissen der Polizei im Bereich der Videoüberwachung, der Gewahrsamnahme und der Verwendung des elektronischen „Tazers“ (elektronische Impulswaffe) ab.

„Es gibt Studien, die die Kriminalitätshemmende Wirkung einer dauerhaften Überwachung von Orten mit erhöhten Kriminalitätsraten beweisen. Eine Ausweitung der Videoüberwachung ist daher in meinen Augen zu unterstützen. Gleiches gilt für die Ausweitung der Befugnisse bei der Gewahrsamnahme von Personen. Die bisherige Regelung, die das Festhalten einer Person auf einen Zeitraum von maximal 48 Stunden limitiert, ist scheinbar kein geeignetes Mittel mehr, um potenzielle Straftäter von ihren Handlungen abzuhalten. Ich persönlich kann die Forderungen der Polizeigewerkschaft, wie auch der Gewerkschaft der Polizei nach der Durchsetzung des Sicherheitspaketes nur unterstützen. Unsere Sicherheitskräfte stehen im Dienst des Staates und setzen sich jeden Tag für uns und unsere Sicherheit mit ihrem Leben ein. Daher müssen wir ihnen Instrumente eines starken Staates mit durchsetzungsfähigen Organen an die Hand geben, mit denen sie geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreifen können.“, macht Bernd Ramakers seine Sichtweise deutlich.

Barbara Brand fügt hinzu, dass die geplanten Anpassungen ihrer Meinung nach aus einem bestimmten Grund in der Öffentlichkeit kritisch gesehen werden: „ Die Landesregierung will mit der Neuerung des Gesetzes niemanden unter Generalverdacht stellen. Bei den Maßnahmen des Sicherheitspaketes handelt es sich um Handlungsoptionen für Einzelfälle. Jede einzelne Maßnahme muss verhältnismäßig sein, etwa bei der Wahl der eingesetzten Mittel. Limitierend wirkt zum Beispiel bei einzelnen Maßnahmen die Notwendigkeit, dass ein richterlicher Beschluss vorab notwendig ist.“

Die Anwesenden waren sich einig, dass Kritik aufgenommen wurde und notwendige Anpassungen, wie von Innenminister Herbert Reul angekündigt, aufgegriffen werden. „Wir brauchen ein starkes Signal für unsere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen“, so Brand, Ramakers und Geerlings abschließend.

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