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Ab sofort Briefwahl beantragen!

15.04.2014

Ab sofort Briefwahl beantragen!

Am 25. Mai sind Kommunal- und Europawahlen. Sie sind am 25. Mai im Urlaub? Sie sind nicht zu Hause? Dann wählen Sie einfach per Briefwahl! Die können Sie ohne Angabe von Gründen beantragen. Der Weg ist ganz einfach! Schon jetzt kann jeder bei seinem Wahlamt (in der Regel das Rathaus) seine Briefwahlunterlagen beantragen. Die Wahlausschüsse treten in diesen Tagen zusammen oder haben ihre Arbeit bereits getan. Demnächst finden alle Wähler die Wahlbenachrichtigungskarten in ihren Briefkästen. Wer nicht so lange warten möchte, kann unser Formular benutzen. Die Unterlagen werden in den kommenden Tagen erstellt und könnten schon eine Woche nach Ostern zugestellt werden.

Weitere Informationen zur Briefwahl
Briefwahl ohne Benachrichtigungskarte
Sie können auch ab sofort ohne Wahlbenachrichtigungskarte die Wahlunterlagen bei Ihrer Gemeindebehörde beantragen. Sie erhalten Ihre Wahlunterlagen zugeschickt, sobald die Stimmzettel gedruckt sind. Dies ist ab etwa vier Wochen vor der Wahl der Fall.

Ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres vollständigen Namens, Geburtsdatums und Ihrer Adresse genügt. Wir haben ein Antragsblatt für Sie vorbereitet. Der Antrag wird als E-Mail, Telefax oder per Post angenommen.


Antrag mit Wahlbneachrichtungskarte
Sie erhalten bis Anfang Mai Ihre Wahlbenachrichtigungskarte.
Füllen Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen vollständig aus.
Senden Sie den ausgefüllten Antrag per Post an Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde. Sie können den Antrag auch per Telefax oder E-Mail stellen.

Anschließend erhalten Sie die Briefwahlunterlagen zusammen mit einem Merkblatt zur Briefwahl per Post nach Hause.
Füllen Sie die Wahlunterlagen aus. Die Rücksendung an Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde übernimmt kostenlos die Deutsche Post AG.


Briefwahl für andere beantragen
Sie wollen den Antrag zur Briefwahl für eine andere Person stellen? Dann brauchen Sie deren schriftliche Vollmacht. Mit ihr weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind, den Antrag zu stellen.
Sie wollen die Briefwahlunterlagen (samt Wahlschein) für eine andere Person abholen? Auch dazu brauchen Sie deren schriftliche Vollmacht.
Auch innerhalb der Familie gilt: Eine schriftliche Vollmacht ist Pflicht.
Wichtig: Als bevollmächtigte Person dürfen Sie höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.

Wussten Sie schon …?
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich und direkt im Rathaus Ihrer Gemeinde oder Stadt beantragen. Sobald die Briefwahlunterlagen (samt Wahlschein) gedruckt sind, können Sie diese auch dort persönlich abholen. Sie erhalten dann auch Gelegenheit, gleich vor Ort Ihre Stimme abzugeben. Alles, was Sie brauchen, ist Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis.