Rhein-Kreis Neuss übernimmt soziale Verantwortung

Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Schutz bieten

03.11.2015

Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Schutz bieten

Der Jugendhilfeausschuss hat über die aktuelle Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Rhein-Kreis Neuss beraten. „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge müssen wir besonders schützen“, erklärt Wolfgang Wappenschmidt, jugendpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion und Kreistagsabgeordneter aus Korschenbroich. „Als CDU-Fraktion begrüßen wir, dass die Kreisverwaltung hier schnell aktiv geworden ist und für alle minderjährigen Flüchtlinge nach menschlichen und gerechten Lösungen sucht.“

Minderjährige Flüchtlinge, oftmals im Alter von 16 bis 18 Jahren, die sich im Rhein-Kreis Neuss registrieren lassen oder von der Polizei aufgegriffen werden, werden sofort von einem Jugendamt in Obhut genommen und unterliegen daraufhin einem besonderen staatlichen Schutz. Kreisweit kam es bislang zu 110 Inobhutnahmen durch die Jugendämter – bis Ende des Jahres wird mit 180 Inobhutnahmen gerechnet.

Wappenschmidt: „Wir freuen uns über alle Menschen, die bereit und geeignet sind, eine Vormundschaft für minderjährige Flüchtlinge zu übernehmen. Aufgrund des stetig steigenden Bedarfs begrüßen wir die Initiative von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, eine Vereinbarung mit einem freien Träger (Vormundschaftsverein) zur Übernahme von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu treffen. Der Schutz, die adäquate Betreuung sowie die Integration der Jugendlichen hat für uns hohe Priorität.“

Zum 01. November 2015 tritt ein Bundesgesetz zum besseren Schutz von Flüchtlingskindern in Kraft, das eine deutschlandweite Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf alle Jugendämter vorsieht. Das Kreisjugendamt rechnet damit, dass in 2016 mindestens 32 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu betreuen sind, für die Vormundschaften eingerichtet werden müssen. Zurzeit betreut das Kreisjungendamt 14 Fälle. Aufgrund der deutlichen Erhöhung strebt der Rhein-Kreis Neuss eine Vereinbarung mit einem Vormundschaftsverein zur Übernahme von maximal 25 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen an.