Verwaltung prüft Grundschulwettbewerb zum Jugendschwimmabzeichen

Jedes Kind soll Schwimmen lernen

17.01.2017

Jedes Kind soll Schwimmen lernen

Mit einem gemeinsamen Antrag von CDU und FDP im Sportausschuss am 20. Februar 2017 wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob ein Wettbewerb unter den Grundschulen des Rhein-Kreises Neuss dazu geeignet ist, die Schwimmfähigkeit unserer Kinder zu verbessern sowie die Zahl der abgelegten Jugendschwimmabzeichen zu erhöhen.

„Jedes Kind soll Schwimmen lernen“, erklärt Thomas Welter, Vorsitzender des Sportausschusses und Kreistagsabgeordneter für Jüchen. „Schwimmen ist eine Fähigkeit, die im Ernstfall Leben retten kann. Der Schwimmunterricht unserer Kinder muss daher einen zentralen Platz an unseren Grundschulen einnehmen. Mit der Einführung eines Schulwettbewerbs können wir möglicherweise einen Anreiz dafür schaffen, die Schwimmfähigkeit unserer Grundschülerinnen und Grundschüler zu verbessern und die Zahl der Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer deutlich zu senken.“

Der Lehrplan in Nordrhein-Westfalen sieht bislang vor, dass die Kinder in der Grundschule ein Jahr lang Schwimmunterricht haben müssen – und das mindestens eine Stunde pro Woche. In vielen Fällen wird dies jedoch nicht erreicht. Untersuchungen gehen davon aus, dass 45% aller Kinder nach der Grundschule nicht oder nicht richtig schwimmen können.

Welter: „Leider ist die rot-grüne Landesregierung nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Auf der einen Seite verlangt sie von unseren Lehrkräften neue Nachweise zur Rettungsfähigkeit und Schwimmdidaktik, stellt jedoch landesweit nicht genügend Fort- und Weiterbildungsangebote zur Verfügung. Was Rot-Grün nicht leisten kann oder will, übernimmt der Rhein-Kreis Neuss aus eigenen Mitteln und übernimmt damit Verantwortung anstelle des Landes. Ich freue mich, dass auch unsere Sportlehrerinnen und Sportlehrer eigene Fortbildungsmaßnahmen organisieren und finanzieren, um einen reibungslosen Schwimmunterricht an unseren Schulen sicherzustellen.“

Die Sportlehrerinnen und Sportlehrer haben über den „Ausschuss für den Schulsport“ in 2015 und 2016 rund 460 Lehrkräfte im Bereich „Rettungsfähigkeit“ fortgebildet. Diese Maßnahmen werden in 2017 fortgesetzt. Für den Lehrgang „Schwimmdidaktik“ hat die Landesregierung landesweit lediglich 50 Lehrgänge angeboten. Allein im Rhein-Kreis Neuss wird der Bedarf jedoch auf 45 Lehrgänge geschätzt. Der Rhein-Kreis Neuss bietet daher seit Dezember 2016 eigene Fortbildungen an, die aus eigenen Kreismitteln finanziert werden. 

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