Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Optionskommune wäre eine Chance gewesen

17.10.2014

Die Optionskommune wäre eine Chance gewesen

Der Rhein-Kreis Neuss hat zusammen mit 14 weiteren Kreisen und einer kreisfreien Stadt eine kommunale Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Hintergrund: Der Bund hat seinerzeit die Anzahl der bundesweiten Optionskommunen auf 110 festgelegt und damit auf ein Viertel aller Jobcenter beschränkt. Bei einer landesweiten Bewerbung im Jahre 2011 war der Rhein-Kreis Neuss von der rot-grünen Landesregierung als Optionskommune nicht berücksichtigt worden.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun, die Kompetenz des Bundes zur Festlegung der Zahl von Optionskommunen sei verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden.

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist bedauerlich“, erklärt Dieter W. Welsink, der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Kreistag. „Das Optionsmodell wäre für den Rhein-Kreis Neuss eine Chance gewesen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir mit der alleinigen Betreuung der Arbeitslosen bessere Ergebnisse erzielen könnten als wir dies mit der bestehenden Kooperation zwischen Kreis und der Bundesagentur für Arbeit tun. Im Gegensatz zur Bundesagentur sind wir als Kreis näher an den Menschen, ihren Bedürfnissen und Problemen. Gerade die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen hätten wir so stärker im Blick.“

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die bestehende Rechtspraxis. Auch zukünftig werden die Arbeitssuchenden durch eine Kooperation von Kreisverwaltung und Bundesagentur für Arbeit betreut. „Für die Zukunft wollen wir prüfen, wie die vorhandenen Förder- und Unterstützungsangebote aller Beteiligten noch besser miteinander vernetzt und aufeinander abgestimmt werden können, um damit auch unseren Langzeitarbeitslosen eine bestmögliche Chance zu geben, wieder ihren Platz auf dem Arbeitsmarkt zu finden“, so Welsink.

Mit den Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird sich auch der Kreisausschuss in seiner kommenden Sitzung am 22. Oktober beschäftigen.