CDU-Landtagsabgeordneter Lutz Lienenkämper:

Der Rhein-Kreis Neuss erhält finanzielle Hilfe des Bundes – Land muss Verteilung der weiteren Bundes- Investitionsmittel regeln

23.03.2015

Der Rhein-Kreis Neuss erhält finanzielle Hilfe des Bundes – Land muss Verteilung der weiteren Bundes- Investitionsmittel regeln

Der Landtagsabgeordnete und CDU-Kreisvorsitzende Lutz Lienenkämper erklärt: „Die Bundesregierung hat eine weitere 5-Milliarden Hilfe für die Kommunen auf den Weg gebracht – einerseits über ein 3,5 Milliarden Euro schweres Investitionspaket und andererseits über weitere direkte Hilfen für die Kommunen in Höhe von zusätzlich 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2017. Das Geld kommt zusätzlich zu den bereits zugesagten 1 Milliarde Euro als Sofort-Hilfe für die Kommunen. Von dieser Hilfe des Bundes für die Kommunen profitieren auch die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 in Höhe von rund 625 Millionen Euro. 

Diese Entlastung der Kommunen erfolgt dabei zu einem Drittel durch einen höheren Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft und zu zwei Dritteln durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer. Nachdem der Verteilungsschlüssel für die 1,5 Milliarden Zusatz-Hilfe festgelegt wurde, liegt eine erste Modellrechnung vor, was die Hilfe des Bundes für jeden Kreis und jede Stadt und Gemeinden im Jahr 2017 bedeutet: Der Rhein-Kreis Neuss und seine Städte und Gemeinden erhalten aus den finanziellen Hilfen des Bundes für 2017 insgesamt 14,3 Mio. Euro, davon entlasten 5,2 Mio. Euro den Kreishaushalt, der Rest verteilt sich auf Dormagen (1,1 Mio Euro), Grevenbroich (1,4), Jüchen (0,2), Kaarst (0,5), Korschenbroich (0,4), Meerbusch (0,8), Neuss (4,6) und Rommerskirchen (0,1). 

Die Verteilung und Ausgestaltung der 3,5 Milliarden Euro Investitionsmittel für die strukturschwachen Kommunen, von denen Nordrhein-Westfalen in Höhe von mehr als 1,1 Milliarden Euro profitieren soll, steht dagegen noch nicht fest und muss durch die Landesregierung noch geregelt werden. Hier muss die rot-grüne Landesregierung  aber zunächst für eine Mehrheit im Bundesrat sorgen, damit das Bundesgesetz auch so beschlossen wird, wie es das Bundesfinanzministerium vorgelegt hat. 

Außerdem muss der Innenminister schnell und unbürokratisch regeln, wie die Mittel gerecht an die Kommunen verteilt werden. Die Initiative des Bundes darf nicht wie so oft bei dieser Regierung in der Bürokratie versanden. Zudem muss die Regierung Kraft sicherstellen, dass die Bundesmittel auch zu 100 Prozent bei den strukturschwachen Kommunen ankommt – ohne eigene kommunale Förderprogramme zu beschneiden. Nach den schlechten Erfahrungen mit den Flüchtlingshilfen des Bundes, die nur zur Hälfte direkt bei den Kommunen ankommen, gilt hier erhöhte Vorsicht. Die Tatsache, dass die Regierungsfraktionen eine vollständige Weiterleitung schon explizit versprechen müssen, spricht Bände über den bisherigen Umgang dieser Landesregierung mit unseren Kommunen.

Die unionsgeführte Bundesregierung wird so einmal mehr zum Rettungsanker der Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die unter der rot-grünen Landesregierung leiden.