Erfolgsgeschichte „Silberner Plan“ wird fortgeschrieben

Auf dem Wege zum würdigen Altwerden

11.05.2017

Auf dem Wege zum würdigen Altwerden

Die politische Strahlkraft des Rhein-Kreis Neuss hat ihre Wurzeln in einer jahrzehntelangen, zielgerichteten kommunalen Sozialpolitik, die ihre Anfänge in den Entscheidungen der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts hatte. Die Bedürfnisse der alten Menschen standen im Mittelpunkt der Bemühungen, eine gute Versorgung mit Altenheimen und Pflegebetten sicherzustellen. Begleitet von wissenschaftlichen Instituten und beruhend auf den Erfahrungen der praktischen Altenpolitik, wie man auch den Angehörigen der alten Generation möglichst viel Raum für ein eigenverantwortliches Leben sichert, wurde im Jahre 1977 der erste „Silberne Plan“ vom Kreistag des damaligen Kreises Grevenbroich beschlossen. Dieser wurde regelmäßig fortgeschrieben und blieb bis heute Richtlinie für die Sozialpolitik im Rhein-Kreis Neuss. Auch in dieser Wahlperiode steht seine Fortschreibung auf dem Programm. Die mit dieser Aufgabe betraute Kommission „Silberner Plan“ setzt ihre Arbeit fort. Der Bundesgesetzgeber hat mittlerweile Konsequenzen gezogen und das II. und III. Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“, seit langem im Rhein-Kreis Neuss praktiziert, ist zum beherrschenden Leitgedanken für die Pflege geworden.

Mit dem regionalen Projekt „beizeiten begleiten“ wird im Rhein-Kreis Neuss ein Konzept zur gesundheitlichen Vorausplanung (Advanced Care Planning) mit Vorbildcharakter praktiziert. Kern des Projekts sind Gesprächsangebote speziell geschulter Gesprächspartner sowie Hausärzten an die Bewohner der teilnehmenden Senioreneinrichtungen. Den Bewohnern soll Zeit und Raum gegeben werden, Behandlungswünsche für zukünftige Behandlungsszenarien zu erarbeiten und diese in Patienten- bzw. Vertreterverfügungen festzuhalten. In das Projekt sind neben dem St. Elisabeth Kreiskrankenhaus in Grevenbroich auch ambulante Hospizeinrichtungen, die Rettungsdienste sowie zahlreiche Hausärzte im Stadtgebiet eingebunden. In den Jahren 2008 - 2011 wurde „beizeiten begleiten“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert, aktuell unterstützen es die Landesärztekammer Nordrhein-Westfalen und der Rhein-Kreis Neuss aktiv. Das Ziel ist die weitere Etablierung im Kreisgebiet sowie darüber hinaus.

Die Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze II und III müssen in dieser Wahlperiode beachtet und möglichst in die Realität umgesetzt werden. Die demographische Entwicklung verdeutlicht den großen Handlungsbedarf. Hierzu sind folgende generelle Kernaussagen zu beachten:

Der Anteil der über 60-jährigen, besonders der Anteil der Hochbetagten (älter als 80 Jahre) an der Gesamtbevölkerung wächst überproportional. Damit wächst auch die Zahl der potenziell pflegebedürftigen Menschen. Nach den vorliegenden statistischen Erhebungen sind im Juli 2016 für Jahr 2013 581.492 pflegebedürftige Personen in Nordrhein-Westfalen gemeldet gewesen. Für das Jahr 2040 wird eine Zahl von 805.900 pflegebedürftigen Menschen in Nordrhein-Westfalen prognostiziert. Dies bedeutet einen zu erwartenden Zuwachs von 38%.

Eine besondere Situation für die gesamte Pflegelandschaft besteht seit dem 01. Januar 2017 durch die Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze II und II. Diese umfassen zahlreiche Neuregelungen. Darunter fällt die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade oder auch das neue Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.Zugleich müssen Einrichtungen ihre Investitionskosten statt pauschal nun nach dem “Tatsächlichkeitsprinzip“ berechnen und einen sogenannten E. A., das heißt einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, festlegen.

Für den Rhein-Kreis Neuss ergeben sich durch die demographische Entwicklung und die gesetzlichen Neuregelungen neue Handlungsfelder. Eine neue Aufgabe besteht für den Kreis seit dem 01. Januar 2017 in der Genehmigung sogenannter niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsdienste. Für diese ist zuvor die Bezirksregierung zuständig gewesen.Von herausragender Bedeutung ist die Pflegeberatung. Ebenfalls ist die Pflegebedarfsplanung vom Rhein-Kreis Neuss zu erfüllen. Gleichzeitig müssen neue Wohnformen entwickelt werden. Mit dem „Quartier“ hat der Rhein-Kreis Neuss diesen Gedanken bereits 2008 aufgegriffen. Das Projekt wird als Ort eines neuen, integrativen Ansatzes des Zusammenlebens und der gegenseitigen Hilfe angesehen.

Die CDU-Kreistagsfraktion hat Anfang Januar 2017 mit ihrer sozialpolitischen Richtlinie die Initiative ergriffen und wird den Landrat bei der Bewältigung der geschilderten Herausforderungen nachdrücklich unterstützen. Die Kreisverwaltung hat inzwischen die Bedarfsentwicklung vorgelegt, sodass anhand des effektiven Bedarfs auf politischem Wege adäquate Lösungen für die sich wandelnden sozialen Strukturen unserer Gesellschaft gefunden werden können.